FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft im VpEH

Allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft

1. Wann kann ich Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft ist jederzeit möglich – der Antrag kann fortlaufend gestellt werden. Es gibt keine festen Aufnahmefristen.

2. Welche Voraussetzungen gibt es für eine Mitgliedschaft?

Es sind keine besonderen fachlichen Voraussetzungen erforderlich. Es genügt das Ausfüllen des Mitgliedsantrags. Je nach gewählter Mitgliedsart – Einzelperson oder Unternehmen – können ergänzende Angaben notwendig sein.

3. Gibt es Einzel- und Firmenmitgliedschaften?

Ja. Die Mitgliedschaft kann entweder als Einzelperson oder als Unternehmen abgeschlossen werden. Nutzungsrechte und Zugänge richten sich jeweils nach der gewählten Mitgliedsart.

4. Kann ich meine Einzelmitgliedschaft in eine Firmenmitgliedschaft umstellen?

Eine direkte Umstellung ist nicht möglich. Für ein Unternehmen muss eine separate Firmenmitgliedschaft beantragt werden.

5. Wann erhalte ich Zugriff auf Leitfaden und Unterlagen?

Der Zugriff wird freigeschaltet, sobald die Aufnahme in den Verein bestätigt ist, der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde und alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingegangen sind.

6. Wann bekomme ich einen Ausbildungsgutschein?

Der Ausbildungsgutschein wird nach bestätigter Mitgliedschaft und Zahlungseingang gemäß den jeweils gültigen Vereinsregelungen zur Verfügung gestellt.

DGUV / Ermächtigungsverfahren

1. Unterstützt der Verband beim Ermächtigungsverfahren nach DGUV?

Ja. Mitglieder erhalten Unterlagen und Hinweise, die beim Aufbau einer Ausbildungsstelle unterstützen und den Einstieg in das Verfahren erleichtern.

2. Stellt der Verband einen Leitfaden zur Verfügung?

Ja. Mitglieder erhalten Zugriff auf einen Leitfaden, der als strukturierte Grundlage für die Antragstellung genutzt werden kann.

3. Muss ich bereits ermächtigt sein, um Mitglied zu werden?

Nein. Eine Mitgliedschaft ist auch vor Beginn des Ermächtigungsverfahrens möglich und kann gerade in der Vorbereitungsphase hilfreich sein.

4. Kann der Verband bei der Antragstellung helfen?

Der Verband stellt relevante Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die eigentliche Antragstellung erfolgt eigenständig durch das Mitglied.

5. Kann der Verband einen ärztlichen Leiter vermitteln?

Nein. Der Verband vermittelt keine ärztliche Fachaufsicht und stellt keine Ärzte. Der kollegiale Austausch im Mitgliedsnetzwerk kann bei der eigenständigen Suche jedoch hilfreich sein.

Leitfaden und Nutzungsrechte

1. Wie erhalte ich Zugriff auf den Leitfaden?

Nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags und Eingang einer unterschriebenen Nutzungsvereinbarung wird der Zugriff im Vereinsportal freigeschaltet.

2. Benötige ich eine Nutzungsvereinbarung?

Ja. Vor der erstmaligen Nutzung des Leitfadens ist eine unterschriebene Nutzungsvereinbarung zwingend erforderlich.

3. Darf ich den Leitfaden für meine Firma nutzen?

Die Nutzungsrechte richten sich nach der Art der Mitgliedschaft. Für die firmenweite Nutzung muss eine Firmenmitgliedschaft bestehen.

4. Was passiert bei einer Änderung der Rechtsform?

Bei einer Änderung der Rechtsform ist eine Anpassung der Mitgliedschaft oder gegebenenfalls die Beantragung einer neuen Mitgliedschaft erforderlich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit uns auf.

Versicherung

1. Welche Versicherung ist über den Verband möglich?

Der Verband informiert seine Mitglieder über verfügbare Gruppenversicherungen. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf individuelle Anfrage.

2. Bin ich automatisch versichert?

Nein. Eine separate Anmeldung zur Gruppenversicherung ist erforderlich. Der Versicherungsschutz besteht nicht automatisch mit dem Erwerb der Mitgliedschaft.

3. Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt erst nach erfolgreicher Anmeldung und schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer.

Beiträge und Zahlung

1. Wie wird der Mitgliedsbeitrag bezahlt?

Der Beitrag wird in der Regel per SEPA-Lastschrift eingezogen. Hierfür ist ein gültiges SEPA-Mandat erforderlich.

2. Benötige ich ein SEPA-Mandat?

Ja. Ohne gültiges SEPA-Mandat ist ein Beitragseinzug nicht möglich.

3. Kann ich den Beitrag auch überweisen?

Falls kein SEPA-Mandat vorliegt, kann der Beitrag ausnahmsweise per Überweisung beglichen werden. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall direkt an.

4. Muss ich den Beitrag zahlen, wenn ich zum Jahresende kündige?

Ja. Die Beitragspflicht besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft, also bis zum 31. Dezember des Kündigungsjahres.

Änderungen und Verwaltung

1. Was mache ich, wenn sich meine Kontaktdaten ändern?

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten zeitnah per E-Mail mit, damit wir Ihre Daten aktualisieren und Rückläufer vermeiden können.

2. Wie ändere ich meine Bankverbindung?

Für eine neue Bankverbindung ist ein neues SEPA-Mandat erforderlich. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular rechtzeitig vor dem nächsten Einzugstermin zu.

3. Muss ich einen Nachweis für juristische Personen einreichen?

Ja. Bei Firmenmitgliedschaften kann ein entsprechender Nachweis der Gesellschaft erforderlich sein.

Zugang zum Vereinsportal

1. Wie bekomme ich Zugriff auf das Vereinsportal?

Der Zugang wird nach erfolgter Aufnahme in den Verein eingerichtet. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten per E-Mail.

2. Ich habe mein Passwort vergessen – was tun?

Über die Funktion „Passwort vergessen" im Portal kann ein neues Passwort vergeben werden. Bei weiteren Problemen wenden Sie sich gerne an uns.

3. Wo finde ich Logo und Leitfaden?

Beide Inhalte stehen nach Freischaltung im Mitgliederbereich des Vereinsportals zur Verfügung.

Kurse und Plattform

1. Wie trage ich Kurstermine ein?

Kurse können über die entsprechenden Eingabemasken im Portal eingetragen und verwaltet werden.

2. Gibt es eine Importfunktion für Kurse?

Ein CSV-Import ist aktuell nicht verfügbar. Eine Lösung zur Vereinfachung der Kurspflege befindet sich in Planung.

Kündigung

1. Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle des VPEH.

2. Welche Kündigungsfrist gilt?

Die Kündigung ist gemäß Satzung bis zum festgelegten Stichtag zum Jahresende möglich. Bitte beachten Sie die in der Satzung genannte Frist.

3. Wann endet meine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft endet zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres, sofern die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.

4. Was passiert mit meinen Nutzungsrechten nach der Kündigung?

Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Nutzungsrechte – einschließlich des Zugriffs auf Leitfaden, Portal und weitere Mitgliederinhalte.