FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft im VpEH
Allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft ist jederzeit möglich – der Antrag kann fortlaufend gestellt werden. Es gibt keine festen Aufnahmefristen.
Es sind keine besonderen fachlichen Voraussetzungen erforderlich. Es genügt das Ausfüllen des Mitgliedsantrags. Je nach gewählter Mitgliedsart – Einzelperson oder Unternehmen – können ergänzende Angaben notwendig sein.
Ja. Die Mitgliedschaft kann entweder als Einzelperson oder als Unternehmen abgeschlossen werden. Nutzungsrechte und Zugänge richten sich jeweils nach der gewählten Mitgliedsart.
Eine direkte Umstellung ist nicht möglich. Für ein Unternehmen muss eine separate Firmenmitgliedschaft beantragt werden.
Der Zugriff wird freigeschaltet, sobald die Aufnahme in den Verein bestätigt ist, der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde und alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingegangen sind.
Der Ausbildungsgutschein wird nach bestätigter Mitgliedschaft und Zahlungseingang gemäß den jeweils gültigen Vereinsregelungen zur Verfügung gestellt.
DGUV / Ermächtigungsverfahren
Ja. Mitglieder erhalten Unterlagen und Hinweise, die beim Aufbau einer Ausbildungsstelle unterstützen und den Einstieg in das Verfahren erleichtern.
Ja. Mitglieder erhalten Zugriff auf einen Leitfaden, der als strukturierte Grundlage für die Antragstellung genutzt werden kann.
Nein. Eine Mitgliedschaft ist auch vor Beginn des Ermächtigungsverfahrens möglich und kann gerade in der Vorbereitungsphase hilfreich sein.
Der Verband stellt relevante Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die eigentliche Antragstellung erfolgt eigenständig durch das Mitglied.
Nein. Der Verband vermittelt keine ärztliche Fachaufsicht und stellt keine Ärzte. Der kollegiale Austausch im Mitgliedsnetzwerk kann bei der eigenständigen Suche jedoch hilfreich sein.
Leitfaden und Nutzungsrechte
Nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags und Eingang einer unterschriebenen Nutzungsvereinbarung wird der Zugriff im Vereinsportal freigeschaltet.
Ja. Vor der erstmaligen Nutzung des Leitfadens ist eine unterschriebene Nutzungsvereinbarung zwingend erforderlich.
Die Nutzungsrechte richten sich nach der Art der Mitgliedschaft. Für die firmenweite Nutzung muss eine Firmenmitgliedschaft bestehen.
Bei einer Änderung der Rechtsform ist eine Anpassung der Mitgliedschaft oder gegebenenfalls die Beantragung einer neuen Mitgliedschaft erforderlich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Versicherung
Der Verband informiert seine Mitglieder über verfügbare Gruppenversicherungen. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf individuelle Anfrage.
Nein. Eine separate Anmeldung zur Gruppenversicherung ist erforderlich. Der Versicherungsschutz besteht nicht automatisch mit dem Erwerb der Mitgliedschaft.
Der Versicherungsschutz beginnt erst nach erfolgreicher Anmeldung und schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer.
Beiträge und Zahlung
Der Beitrag wird in der Regel per SEPA-Lastschrift eingezogen. Hierfür ist ein gültiges SEPA-Mandat erforderlich.
Ja. Ohne gültiges SEPA-Mandat ist ein Beitragseinzug nicht möglich.
Falls kein SEPA-Mandat vorliegt, kann der Beitrag ausnahmsweise per Überweisung beglichen werden. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall direkt an.
Ja. Die Beitragspflicht besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft, also bis zum 31. Dezember des Kündigungsjahres.
Änderungen und Verwaltung
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten zeitnah per E-Mail mit, damit wir Ihre Daten aktualisieren und Rückläufer vermeiden können.
Für eine neue Bankverbindung ist ein neues SEPA-Mandat erforderlich. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular rechtzeitig vor dem nächsten Einzugstermin zu.
Ja. Bei Firmenmitgliedschaften kann ein entsprechender Nachweis der Gesellschaft erforderlich sein.
Zugang zum Vereinsportal
Der Zugang wird nach erfolgter Aufnahme in den Verein eingerichtet. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten per E-Mail.
Über die Funktion „Passwort vergessen" im Portal kann ein neues Passwort vergeben werden. Bei weiteren Problemen wenden Sie sich gerne an uns.
Beide Inhalte stehen nach Freischaltung im Mitgliederbereich des Vereinsportals zur Verfügung.
Kurse und Plattform
Kurse können über die entsprechenden Eingabemasken im Portal eingetragen und verwaltet werden.
Ein CSV-Import ist aktuell nicht verfügbar. Eine Lösung zur Vereinfachung der Kurspflege befindet sich in Planung.
Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle des VPEH.
Die Kündigung ist gemäß Satzung bis zum festgelegten Stichtag zum Jahresende möglich. Bitte beachten Sie die in der Satzung genannte Frist.
Die Mitgliedschaft endet zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres, sofern die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Nutzungsrechte – einschließlich des Zugriffs auf Leitfaden, Portal und weitere Mitgliederinhalte.